Vorschläge zum Lärmminderungsprogramm Berlin

 

Fluglärm in der Innenstadt nach Fertigstellung von BER - vermeiden !

Veröffentliche Flugrouten für den neuen Flughafen sehen Flugrouten über die Innenstadt (z.B. über Kreuzberg / Wilmersdorf) vor. Die Lärmwerte dieser Flugrouten werden von den Betreibern geheim gehalten. Allgemein beklagt wurde zwar die Flugroute über den Müggelsee nach Friedrichshagen, mindestens ebenso falsch ist aber deren Weiterführung über die Innenstadt. Dort ist Fluglärm zwar nicht mehr extrem laut, verlärmt aber gerade geschützte Bereiche (Innenhöfe) mit deutlich breiterem Lärmteppich.

Die Lärmbelastung könnte wie folgt wesentlich vermindert werden:

Im Falle eines Starts nach Osten zu westlich gelegenen Flugzielen erfolgt möglichst bald eine 180-Grad-Kurve (bzw. noch etwas mehr), so dass die weitere Flugroute wieder in (mehr als einem Kilometer Höhe) über das Flughafengelände hinweg führt, oder wenigstens in dessen Nähe vorbei, und dann weiter südlich von Berlin. Dabei handelt es sich um wesentlich dünner besiedelte Gebiete als in der Berliner Innenstadt, und teilweise werden sie ja ohnehin mit passiven Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet, oder es ist wenigstens davon auszugehen, dass die Anwohner die Fenster wegen dem ohnehin vorhandenen Lärm (der gleichzeitig von Westen her landenden Flugzeuge) schließen.

Die entsprechenden Flugrouten überschneiden sich nicht, zumal Starts mit stärkerer Steigung erfolgen als Landungen. Moderne Radar sind in der Lage, Flugzeuge in unterschiedlichen Höhen zu unterscheiden.

Bei Landungen von Osten soll ähnlich vorgegangen werden.

 

Lärm an der Stadtbahn-Trasse durch unnötig gewordene Kurven

Die Stadtbahn wurde vor ca. 140 Jahren zwischen den damals vorhandenen Häusern hindurch durch die Stadt gelegt, musste damit zwangsläufig einige Kurven machen. Im 2. Weltkrieg sind jedoch viele dieser Gebäude zerstört worden. Für eine nun mögliche Begradigung gab es im Wiederaufbau keine Ressourcen und nach dem Mauerbau weniger Bedarf.

Kurven erzeugen Lärm (auch für Fahrgäste), zwingen zu langsamerer Fahrweise und verursachen erhöhten Abrieb an Schienen und Rädern.

Folgende Begradigungen erscheinen nach derzeitigem Bautenstand möglich:

Bereich Dircksenstraße / Voltairestraße / „Alexa“: Die Bahn verläuft hier in einer 1 ½-fachen S-Kurve. Begradigung um bis zu etwa 20 Meter nach Osten auf Höhe der Voltairestraße (also Überbauung der Dircksenstraße) und ggf. außerdem Verlagerung nach Westen im Bereich der Schicklerstraße.

Zwischen Hackescher Markt und Alexanderplatz: Moderate Abkürzung des Bogens (früherer Bogenbeginn beim Hackeschen Markt) und damit größerer Radius (soweit dies die aktuell laufenden Baumaßnahmen noch erlauben).

Block zwischen Schiffbauerdamm und Marienstraße: Teilweise Bereinigung der 1 1/2fachen S-Kurve nach Süden (Verlauf muss extrem knapp an Bestandsgebäude im Reuters-Grundstück verlaufen, aber gerade dort Lärmentlastung).

Weitergehende Gelegenheiten wurden schon verpasst.

Erforderlich wäre jeweils der Bau einer neuen Brückenkonstruktion, die alten S-Bahn-Bögen können sicherlich bleiben und würden eine neue Lage des Gleisbetts erhalten.

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Anwohner entscheiden über besseren Nachtschlaf:  Nur ruhige Fahrzeuge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr

Zum Schutz vor Fluglärm gibt es selbstverständliche Einschränkungen für Flüge in der Nachtzeit. Das Umweltbundesamt empfiehlt an allen stadtnahen Flughafenstandorten ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Aber bereits eine weniger lange Dauer, in der Störungen der Nachtruhe deutlich vermindert sind, führt zu einem besseren Schlaf. Deutlich ruhigere Straßen im Zeitraum 23 bis 5 Uhr in den Nächten zu Montag bis Freitag, nach denen die meisten Berliner relativ früh aufstehen müssen, wären ein sinnvoller Kompromiss gegenüber dem Interesse, die Nacht zum Tag zu machen und dabei Autos mit Explosionsmotor zu benutzen und weiteren verkehrlichen Interessen.

Positive Folgen sind z.B. weniger Herz-Kreislaufstörungen, besser ausgeschlafene Schulkinder und infolgedessen weniger „Hartz4-Karrieren“.

Zur Entscheidung stehen sollten folgende Varianten:

* Genereller Ausschluss für Kraftfahrzeuge im entsprechenden Zeitraum, ausgenommen Busse und Notfallfahrzeuge

* zusätzliche Freistellung für besonders ruhige Fahrzeuge. Dazu gehören insbesondere leichte Elektroautos, wenn eine geringe Fahrtgeschwindigkeit gesichert ist (Rollgeräusche schwerer Elektrofahrzeuge sprechen gegen eine Privilegierung).

* Status quo beibehalten.

Die Abstimmungsgebiete sind ausreichend groß zu wählen, um nicht punktuelle Blockaden zu erzeugen, ggf. nur Gebiete mit Nachtbuslinien.

Beispielsweise wären Lichtenrade, Charlottenburg/Wilmersdorf bis zum Stadtring oder das Westend nördlich der Heerstraße sinnvolle Regelungsgebiete.

Die Bewohner von Berliner Stadtteilen sollen über die nächtliche Lärmbelastung in ihren Straßen abstimmen können.

 

 

 

 

Nur Elektro-Autos im Viertel  - Anwohner entscheiden über Ausschluss für laute Fahrzeuge

Fahrzeuge mit Explosionsmotor sind stets laut, schwere Elektrofahrzeuge bei entsprechenden Geschwindigkeiten (Rollgeräusche). Viele Straßen überschreiten die Lärmgrenzwerte für Neubauten.

Ein Teil der Bürger ist bereit, das zu ertragen.

Bezirke oder Stadtteile sollen wählen können, ob sie laute Fahrzeuge auf ihren Straßen zulassen möchten. Wird dies nicht gewünscht, sind danach nur noch besonders ruhige Fahrzeuge zulässig. Dazu gehören insbesondere leichte Elektroautos, wenn eine geringe Fahrtgeschwindigkeit gesichert ist. Für Lieferfahrzeuge müssen die Grenzwerte etwas höher gelegt werden, die Rollgeräusche derartiger schwerer Elektrofahrzeuge können über die Geschwindigkeit begrenzt werden.

Die Abstimmungsgebiete sind ausreichend groß zu wählen und sollen nicht punktuelle Blockaden des Verkehrsflusses erzeugen. Bundesstraßen und BAB sind auszunehmen.  Bei einer angemessener Abgrenzung (z.B. Stadtteile mit mind. 100.000 Einwohnern) hält sich die Verlagerung des Verkehrs in angrenzende Gebiete in Grenzen, weil ja auch einiges an Ziel- und Quellverkehr wegfällt. Es entsteht auch ein genügend großer Markt für die entsprechende „Elektro-Infrastruktur“.

Mieten könnten zeitweilig zurückgehen, weil die Nachfrage von Besitzern konventioneller Autos sinkt, andererseits nimmt die Lebensqualität zu.

Falls dies bundesrechtliche Änderungen erfordert, sollten diese erzielbar sein, denn der Bund möchte ja Elektrofahrzeuge fördern. So ähnlich werden die Elektroroller in China gefördert.

Die Bewohner von Berliner Stadtteilen sollen über Lärmbelastung in ihren Straßen durch Autos mit Explosionsmotoren abstimmen können.

 

Klimaanlagen generell

Der zunehmende Lärm von Klimaanlagen muss vorbeugend vermieden werden. Fest installiert werden meist Split-Klimageräte mit einer kühlenden Einheit innen und der Wärmeabgabe außen. Bei den Geräuschen im Rauminneren kann jeder selbst entscheiden, ob er diese zu Gunsten der Kühlwirkung ertragen möchte. Die Außeneinheiten, mit denen die "wehrlosen" Nachbarn belästigt werden, sind aber meist 10 bis 15 dB lauter als die Inneneinheiten.  Der lärmintensive Kompressor liegt außen !! Die Lüfter sind weder mit Schalldämpfern versehen noch schallarm konstruiert. Beispiel Stiebel Eltron CAWR 25i Basic: Innenlärm 39 dB, Außenlärm 52 dB Schalldruckpegel.  Noch schlimmer wird es oft nach einigen Jahren Betrieb.

Dadurch kann ein Teufelskreis entstehen: Kann man im Sommer wegen dem Lärm der nachbarlichen Klimaanlagen nicht bei offenem Fenster schlafen, kommt keine kühlere Nachtluft ins Rauminnere und man muss ggf. ebenfallseine Klimaanlage einsetzen.

Nach §22 BImSchG sind „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen … so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.“ Dieses Minimierungsgebot gilt auch für Schallimmissionen unterhalb der höchstzulässigen Grenzwerte. Bei Klimaanlagen üblicher Bauweise wird dies offensichtlich nicht beachtet.

Split-Geräte ähneln dem Betrieb von lauten Radios auf dem Balkon, um in der Wohnung Zimmerlautstärke zu erreichen.

Diesem Lärm von Klimaanlagen ist entgegenzuwirken.

Technische Vorgaben für Klimaanlagen und Lüftungsanlagen in der Berliner Bauordnung

In die Berliner Bauordnung sollen Richtwerte für die Lärmabgabe von Klimaanlagen und konstruktive Vorgaben aufgenommen werden.

Die Außeneinheiten müssen einen niedrigeren Schalldruckpegel aufweisen als die (für die Nachbarn schallgeschützt) im Innenraum stehenden Komponenten. Als erster Schritt sollte ein Schalldruckpegel der Außeneinheiten von max. 35 dB vorgegeben werden. Dieser Wert wird heute als Innenschalldruck ohne besondere Anstrengungen erreicht, vgl. z.B. http://www.eibmarkt.com/dwde/products/Split-Raumklimasystem-CAWR-25i-basic.html , kann somit als Stand der Technik angesehen werden, auch wenn die meisten handelsüblichen Geräte diesen Wert deutlich überschreiten. Eine sukzessive Verschärfung der Anforderungen in Richtung 25 dB (bei Einzelraumanlagen) sollte folgen.

Außeneinheiten bzw. Lüftungsöffnungen sollten generell mit einem massiven Bauteil (z.B. Wandvorsprung oder Brüstung) „verdeckt“ sein und so eine Schallübertragung zur Nachbarschaft auf direktem Wege vermeiden. Die Höhe der Lüftungsöffnungen sollte auch bei Hochhäusern die Berliner Traufhöhe nicht übersteigen, um eine Schallübertragung in die geschützten Bereiche (Innenhöfe) benachbarter Gebäude zu vermeiden.

Bei rechtlichen Bedenken bzgl. der Befugnisse wäre eine Bundesratsinitiative angezeigt.

Die Inbetriebnahme von Klimaanlagen sollte meldepflichtig werden und die Nachbarn sollten jeweils über die Inbetriebnahme und die gesetzlichen Bestimmungen informiert werden.


 

Berücksichtigung von Klimageräten und Lüftungsanlagen im Rahmen des Maßes der zulässigen Bebauung

Werden raumlufttechnische Anlagen auf Dächern oder sonstwie „außen“ installiert, werden sie üblicherweise nicht bei der Berechnung des Maßes der zulässigen Bebauung berücksichtigt (Qualifizierung der obersten Etage als Vollgeschoß, Ermittlung der GFZ). Dies erleichtert die Installation an derartigen Stellen, wo ihre ungehinderte Lärmabgabe und auch das Aussehen besonders störend sind.

Neben klassischen Klimaanlagen zur Raumkühlung kommen vermehrt Wärmepumpen mit Außenluftbetrieb (z.B. Vaillant geoTherm VWL 141/3 S mit 50 dB, Modell Dimplex LA 12TU mit 61 dB Schalldruckpegel) zum Einsatz, dazu mechanische Be- und Entlüftungsanlagen zur Wärmerückgewinnung. Deren Wärmetauscher können bei Mehrfamilienhäusern einen mittelgroßen Raum belegen. Negativbeispiele beeinträchtigen die Akzeptanz für solche energiesparenden Maßnahmen. Solche Geräte gehören in Innenräume.

Dies soll bauordnungsrechtlich dadurch unterstützt werden, dass raumlufttechnische Anlagen nicht mehr ohne Anrechnung auf die zulässige Bebauung (Zahl der Vollgeschoße, GFZ) auf Dächern möglich sein sollten. Im Fall von innenliegenden raumlufttechnischen Anlagen (und analog bei Lüftungsöffnungen und dergl., deren Lage in Atrien die Schallübertragung vermindert) sollte hingegen eine Nicht-Anrechnung auf das Maß der zulässigen Bebauung möglich sein. Würde eine RLT-Anlage z.B. 5% der Fläche eines Staffelgeschoßes einnehmen, darf dies dann bis zu 71,6% (statt normal 66,5%) der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben.

Um Nachbarn vor Lärm zu schützen, gehören RLT-Geräte in Innenräume, ohne Nachteile bzgl. der zulässigen Bebaubarkeit.

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