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                                                  Joachim Falkenhagen      030/ 65 01 77 01             falkenhagen5@meerwind.de 19.03.2013

 

[Vorab per Email an region17@lra-gap.de]

 

9. Fortschreibung des Regionalplans Oberland / Teilfortschreibung Windkraft

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die grundlegenden Ziele und Überlegungen der Regionalplanung und des Entwurfs werden hier geteilt, sind aber zu ergänzen, was im Ergebnis wesentliche Änderungen nahe legt.

 

A.    Fernwirkung, großräumige Konzentration

Zwei weitere Ziele werden durch die Planungen nicht hinreichend berücksichtigt:

1.      Freihaltung größerer Teile des Planungsgebiets von Sichtbeziehungen mit Windkraftanlagen, auch soweit es sich um Sichtbeziehungen in der Fernwirkung handelt.

2.      Freihaltung besonders bedeutender Sichtbeziehungen bzw. Sichtachsen, insbesondere bei den Seen.

Dies beruht offenbar auf einer Unterschätzung der Fernwirkung der Windenergieanlagen bzw. Windparks.

Vorgeschlagen wird daher eine stärkere Ausprägung der ohnehin gegebenen Konzentration von Windparks in wenigen Teilen der Planungsregion. Die Konsequenz ist, dass auf kleinere bzw. isoliert gelegene Standorte verzichtet wird. Auch wenn diese im Nahbereich sinnvoll erscheinen, sind sie wegen ihrer Fernwirkung kritisch zu betrachten.

Das heißt, die bisherigen Auswahlkriterien werden im Grundsatz befürwortet, geben sie doch einen guten Überblick darüber, wo Windparks in ihrem Nahbereich (bis ca. 2 km Abstand) verträglich wären. In einem zweiten Auswahlschritt sollte nun aber eine großräumige Betrachtung erfolgen, bei der insbesondere solche Gebiete ausscheiden, die isoliert liegen im Vergleich zu den übrigen, im ersten Durchgang geeignet erscheinenden Gebiete.

20 Hektar sind als Mindestwert auch allzu niedrig gewählt. Dies würde lediglich ca. vier Windkraftanlagen entsprechen. Mit solch kleinen Projekten würde die „Verspargelung“ der Landschaft sehr deutlich verschärft werden, sollen trotzdem bestimmte energiewirtschaftliche Ziele erreicht werden.

B.    Arrondierung durch Anwendung der Regel-Abstände

Zum Ausgleich sollte dort, wo ohnehin Planungen vorgesehen sind, möglichst eine Arrondierung der Flächen erfolgen. Dies würde dort und vor allem weiträumig nur wenig zusätzliche Belastungen des Landschaftsbildes bewirken.

Zu diesem Zweck sollte in solchen Fällen insbesondere auf den „Zuschlag“ von 200 Metern zu den von Wohnbauflächen einzuhaltenden Abständen (1000 Meter statt 800 Meter laut Windkrafterlass, bzw. 700 Meter statt 500 Meter in weniger empfindlichen Fällen) verzichtet werden. Es würde auch der Rechtssicherheit des Plans dienen, wenn keine „willkürlich“ erscheinenden, pauschalen Vergrößerungen von landesweit akzeptierten Abstandsflächen vorgenommen werden. Eine Abstandsvermehrung von 800 auf 1000 Meter bringt auch nur eine minimale Lärmminderung. Auch die zusätzliche Geräuschbelastung dadurch, dass bei geringeren Abständen mehr WEA in einem Eignungsgebiet möglich sind, bzw. dadurch zusätzlich zu ersten Reihe auch die zweite Reihe um 200 Meter näher heranrückt, ist relativ gering, zumal ja in jedem Fall die Grenzwerte des BImSchG einzuhalten sind.

In Norddeutschland haben sich Landwirte mitunter auch dazu entschlossen, bestimmte Aussiedlerhöfe als Wohnstandorte aufzugeben (und nutzen sie nur noch als Wirtschaftsgebäude), um damit eine sinnvolle Arrondierung von Windparkflächen (im Eigentum desselben Landwirts) zu ermöglichen. Solche Entwicklungsmöglichkeiten sollte der Plan ebenfalls antizipieren. Damit können  im Einzelfall „Kreise“ um Aussiedlerhöfe in die benachbarte Eignungsfläche einbezogen werden. Natürlich hat der jeweilige Landwirt immer ein Bestandsrecht, das sich aus dem BImSchG und meistens auch aus den Grundstückseigentumsverhältnissen ergibt, wäre also niemals zur Verwirklichung eines Windkraft-Entwicklungspotentials in Hofnähe verpflichtet. Die entsprechenden Flächen können als zusätzliche „Weißflächen“ aufgenommen werden, um den bedingten Charakter solcher Umwidmungen zu verdeutlichen.

Der Grundsatz, dass nur Flächen berücksichtigt werden sollen, die mindestens 20 Hektar (oder besser mehr) jenseits der 1000 Meter-Linien aufweisen, braucht deshalb nicht aufgegeben werden. Mit einem Heranrücken an Siedlungen begrenzter Größe bis auf 800 Meter würden die Einzelflächen dann dennoch größer werden.

 

C.    Waldgebiete

Kritisch zu sehen ist weiterhin das Ausmaß der Konzentration der Planungen auf Waldgebiete. Dies hat – neben wirtschaftlichen Nachteilen für die Betreiber – zur Folge, dass für einen vergleichbaren Ertrag höhere Nabenhöhen benötigt werden und damit auch eine stärkere visuelle Fernwirkung erreicht wird. In einigen Fällen hätte ein Heranrücken auf 800 Meter  an Siedlungen auch den Effekt, dass zusätzliche Offenlandstandorte gewonnen werden können. Wenn diese Standorte dann beispielsweise 20 Meter niedriger bebaut würden als die Waldstandorte, würde auch in den Siedlungen eine kaum größere visuelle Beeinträchtigung entstehen.  

 

D.    Einzelvorschläge - Östlicher Teil der Region:

Gebiet 1: Erweiterung nach Osten, die 700 Meter Linie wird hier vermutlich durch einzelne Gehöfte bestimmt, nicht durch den 1000 Meter-Abstand zu den kleinen Ortschaften Ingenried bzw. Sachsenried. Ein Abstand von 1.000 m zu einem „Sondergebiet "Holzlager" in Ingenried“ ist wohl nicht erforderlich.

Dieses Gebiet ist vor allem dann positiv zu bewerten, wenn eine Erweiterung östlich angrenzend im benachbarten Planungsraum möglich wäre und auch die Weißfläche überbaut werden kann.

Gebiete 2, 3 und 5: Diese Gebiete stellen relativ isoliert gelegene „Inseln“ dar, die dem gesamten Raum zwischen Schongau und Bernbeuren einen von Windenergie mitgeprägten Charakter aufprägen würden und insbesondere im Sichtbereich der Ortschaften Schongau und Peiting liegen, diese gleichsam einkreisen.

Die energiewirtschaftliche Bedeutung ist wegen mäßiger Größe begrenzt (148 ha + 117 ha + 105 ha). Daher streichen.

Gebiet 6: Wie vorstehend, allerdings wegen noch geringerer Größe (41 ha) und dem größeren Abstand zu den sinnvollen Flächen 1 und 4 (künftige Vorbelastung) noch negativer zu sehen.

Unbedingt geprüft werden sollte, ob eine Sichtbeziehung zwischen der Zuwegung zur Wieskirche (genaugenommen vom Kirchenvorplatz und bis einige hundert Meter entfernt auf dem Rückweg, nördliche Blickrichtung) und diesem Eignungsgebiet bestünde.

Weißfläche nördlich des Gebiets 6: Falls diese bleibt, sollten Radien um Einzelgehöfte vermindert werden.

 

E.     Mittlere Teile der Region:

Gebiet 7: Bei Möglichkeit der Arrondierung Gebiet vergrößern, sonst ggf. streichen.

Gebiete 8 bis 10: Diese befinden Sich unmittelbar in der Blickbezeiehung von Herrsching über den Ammersee hinweg. Auch die Sicht vom überregional bedeutenden Ausflugsziel Kloster Andechs würde beeinträchtigt werden. Streichen

Gebiete 11 und 12: Streichen wegen isolierter Lage in einem sonst nicht durch WEA vorbelasteten Umfeld; mögliche Sichtbeziehung von Starnberg über den See hinweg, wahrscheinlich Sichtbeziehungen vom Südostrand des Starnberger See über diesen hinweg, sichere Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen am Staffelsee und am Riegsee. Mäßige energiewirtschaftliche Bedeutung mit 63 + 175 ha.

Gebiet 13 und Weißfläche südlich von Eurasburg:

Dies sind wohl die ungünstigsten Planungsvorschläge insgesamt, wegen ihrer visuellen Fernwirkung.

Wegen der Höhenlage in vermutlich rund 80-90 Meter oberhalb des Starnberger Sees (westlich) bzw. oberhalb der Talräume südlich Wolfratshausens (weiter östlich fast ebenso so große Höhendifferenz) wird die Fernwirkung der an sich „nur“ knapp 200 Meter hohen Anlagen bei weitem verstärkt.

Beeinträchtigt würden insbesondere sämtliche Sichtbeziehungen von Tutzing, Feldafing und Pöcking aus auf den Starnberger See bzw. den gegenüberliegenden Höhenzug, einschließlich wohl der Unesco-Stätte auf der Roseninsel.

Die Aussage im Umweltgutachten „Geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten“ ist völlig unangebracht und belegt, dass sich dieses Gutachten lediglich auf die Wirkungen im Nahbereich bis ca. 2 km beschränkt und die Fernwirkungen völlig ausblendet.

Gebiet 13 könnte mit 20 ha maximal drei oder vier Windturbinen aufnehmen, so dass sich ein besonders ungünstiges Verhältnis zwischen visueller Wirkung und energiewirtschaftlichem Nutzen ergäbe.

Auch muss sich auch vor Augen halten, dass für den Fall einer deutlichen Verminderung des Zubautempos für WEA infolge von Änderungen des EEG dieser Standort (der ungünstigste des Planungsraums) möglicherweise wegen besonders günstiger Windverhältnisse auf den Höhenzug noch am ehesten verwirklicht würde. Die angegebene Entfernung von 2,7 km zur nächstgelegenen 110 kV-Leitung ist irrelevant, weil für drei bis vier Windräder kein eigenes Umspannwerk gebaut würde, sondern eine Einbindung in das 20 kV-Netz erfolgen würde oder bestenfalls ein Kabel zum nächsten schon bestehenden Umspannwerk verlegt würde.

Gebiete 14 und 15: Diese Gebiete stellen relativ isoliert gelegene „Inseln“ dar, die dennoch dem gesamten Raum zwischen Wolfratshausen und Königsdorf dieser einen von Windenergie mitgeprägten Charakter aufprägen würden. Dies beeinträchtigt auch die Blickbeziehungen vom Höhenzug  westlich von Wolfratshausen /Eurasburg in die Talebene.

Geringe energiewirtschaftliche Bedeutung mit Platz für zusammengerechnet maximal 10 Anlagen.

 

F.     Östlicher Teil der Region:

Gebiet 25: Ablehnung mit Begründung entsprechend Gebieten 14 und 15, außer im Fall von Erweiterungsmöglichkeiten im Nachbarlandkreis.

Gebiete 16 bis 19 und 24: Hierbei handelt es sich um Gebiete mittlerer Größe (80 ha + 33 ha + 109 ha + 126 ha und 98 ha), die zwar nicht isoliert in einem windparkfreien Raum stehen (wenn man die größeren Gebiete 20, 22 und 23 als „gesetzt“ betrachtet), aber doch an dessen Rande. Somit würden sie den von Windparks deutlich mitgeprägten Raum doch substantiell erweitern. Auch im Hinblick auf die Funktion des weiträumigen Landschaftsraums als Naherholungsraum für die Millionenstadt München sind diese Flächen kritisch zu betrachten; die Beurteilung der Flächen 16 und 17 hängt von Planungen im Nachbarlandkreis ab. Die Darstellung als „Weißfläche“ würde diesen Gebieten besser gerecht werden, noch besser wäre die Darstellung als Ausschlussgebiet.

Gebiete 20 bis 23: Diese ergeben zusammengenommen mit 189 ha + 368 ha + 394 ha + 273 ha eine sinnvolle Gesamtgröße für ein durch Windparks mitgeprägtes Gebiet, zumal sich Erweiterungsmöglichkeiten im Nachbarlandkreis ergeben.

Gebiet 20: Abstände von 800 Metern (statt offenbar 1000 m) zu den kleinen Dörfern erscheinen ausreichend; Gebietsvergrößerung.

Gebiet 21: Bei diesem Gebiet scheint es einige Arrondierungsmöglichkeiten zu geben, insbesondere bei dem südwestlich um einen Aussiedlerhof nahe der St 2073 geschlagenen Abstandskreis und bei dem um Dietenhausen geschlagenen Abstandskreis. Ein geringerer Abstand zu dem erstgenannten Hof würde die Errichtung von WEA auf dem zugehörigen Grünland ermöglichen und somit auch die Akzeptanz bei dem entsprechendem Landwirt erhöhen (insbesondere, wenn ihm nicht auch der angrenzende Wald gehört). Dietenhausen besteht nur aus weniger Häusern und durch den Wald gäbe es ohnehin kaum eine Sichtbeziehung.

Nach Osten hin scheint eine weitere Arrondierung des Gebiets 21 – bzw. ein durch den Flußlauf getrenntes gesondertes Gebiet, das aber nach außen wie ein Gebiet wirkt  - möglich zu sein. Hier wäre wiederum ein Verzicht auf erhöhte Abstande von den kleinen Siedlungen Buch bzw. Baumgarten möglich.

Weiterhin sollte eine Ergänzung des Gebietes 21 westlich bis nördlich von Dietenhausen bis zu einem Abstand von 800 Metern von Lochen und geringeren Abständen zu den kleinen Siedlungen im Umfeld (Thalham, Schlickenried, Ried) erfolgen.

Damit sollte in etwa eine Verdoppelung der Fläche des Gebietes 21 erreichbar sein. Der Flächenzuwachs würde in etwa den Wegfall der Gebiete 16 bis 19 ausgleichen; insgesamt würde die visuelle Belastung dieses Raumes deutlich vermindert werden. Der „Preis“ wäre eine gewisse Einkreisung der bislang sehr idyllisch gelegenen Siedlung Dietenhausen. Dies ist aber in der Gesamtsicht das kleinere Übel.

Würde stattdessen auf Gebiet 21 verzichtet werden, um eine Einkreisung von Holzkirchen zu vermeiden, wäre das auch akzeptabel. Vorgeschlagen wird daher, den Bereich des Gebiets 21 mit den beschriebenen Vergrößerungen als „Weißfläche“ auszuweisen und der weiteren Entwicklung vorzubehalten.

Gebiet 22: Nachdem es sich bei Otterfing um einen größeren Ort handelt, mithin mehr Menschen beeinträchtigt werden können, und weil Erweiterungsmöglichkeiten in Nähe des S-Bahn-Station nicht eingeschränkt werden sollten, sind hier die vorgesehenen Abstände notwendig.

Gebiet 24: Wegen der Umkreisung von Holzkirchen und der Lage näherungsweise in Blickachsen der A8 (südliche Fahrtrichtung) ist das Gebiet zusätzlich problematisch.

Weißflächen westlich und südwestlich von Warngau: Dies liegen genau in der Längsachse des Tegernsees und somit der Blickachse von Rottach-Egern über den See sowie in Sichtrichtung von Spaziergängern am Seeufer in Bad Wiessee und Tegernsee, daher ist Streichung dringend empfehlenswert.

 

G.    Methodik und Kriterien

Die visuellen Wirkungsbereiche der Projektstandorte unter Berücksichtigung von Gelände und Waldbeständen sollten jeweils vor Planverabschiedung ermittelt werden (einschließlich Fernwirkung) – eine zusammengefasste Ermittlung wäre auch wesentlich preisgünstiger als eine spätere jeweils getrennte Ermittlung in Einzelverfahren.

Die jeweils angegebene Entfernung zur nächstgelegenen 110 kV-Leitung ist bei kleineren bis mittleren Gebieten irrelevant, da hierfür keine Umspannwerke gebaut werden, sondern ein Anschluss im bestehenden 20 kV-Netz oder an bestehenden 20/110 kV-Umspannwerken erfolgt.

 

H.    Gesamtschau der Vorschläge

Geht man davon aus, dass moderne Windturbinen bzw. Windparks in 10 km Entfernung noch eine deutliche visuelle Wirkung haben, und auch in 20 km Entfernung gut wahrnehmbar sind, jeweils freie Sicht vorausgesetzt, ergeben die vorgelegten Planungen ein durch die gesamte Region durchgehendes Band mit Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch Windkraftanlagen. Nachts verstärkt sich der visuelle Eindruck noch durch die zwar unsinnige, aber vorgeschriebene Befeuerung.

 Mit den obenstehenden Vorschlägen würde sich die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds dagegen auf zwei Bereiche nördlich/westlich von Schongau und im Halbkreis um Holzkirchen beschränken. Der zentrale Bereich der Region mit den Erholungsgebieten der Seenplatte und die Sichtachse vom Tegernsee blieben frei.

 

 

Soweit vorstehend der Konjunktiv verwendet wurde, soll dies bedeuten, dass der entsprechende Vorschlag im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemacht wird, aber natürlich eine Überprüfung erforderlich ist. Es könnte weder die Höhenlage der jeweiligen Gebiete geprüft werden noch deren Windhöffigkeit oder etwaige schützenswerte Biotope in vorgeschlagenen Arrondierungen geprüft werden. Die Stellungnahme erfolgt sowohl im Namen der Windland Energieerzeugungs GmbH wie auch im Namen des Unterzeichners.

Windland wurde 1990 gegründet, der in München aufgewachsene Geschäftsführer hat bereits 1989 seine erste Windkraftbeteiligung erworben. Eigene Windstromproduktion erfolgt in einem über rund 20 km2 stark von Windparks geprägten, landwirtschaftlichen Gebiet in Norddeutschland sowie demnächst in einem rund 40 km2 großen Windpark in der Nordsee (in Bau). Damit werden dann auch energiewirtschaftlich bedeutende Beiträge geliefert. Isolierte Kleinprojekte mit einer Handvoll Windturbinen, wie sie im Oberland auch geplant sind, würden hingegen im Verhältnis zu ihrem Nutzen zu viele Menschen beeinträchtigen und damit die Akzeptanz für die Windkraftnutzung unnötig beeinträchtigen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Joachim Falkenhagen

 



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